Allgemeine Hinweise zum Verhalten im Bunkergelände
Der Zugang bzw. die Zufahrt (grünes Tor) ist nur während der Führungen und ausschließlich für Besucher der Bunkerführung geöffnet. Jedes Befahren außerhalb der Führungszeiten und für Nichtbesucher der Führungen, sowie ein Befahren abseits des ausgeschilderten Zufahrtweges ist verboten. Die Zufahrt und der Zutritt erfolgen auf eigene Gefahr. Es ist aufgrund des schlechten Straßenzustandes (Bestandteil des Technischen Denkmals) auf Schrittgeschwindigkeit zu achten. Es wird kein Winterdienst durchgeführt. Eine Haftung für Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen werden bei der zuständigen Forstbehörde oder dem Ordnungsamt zur Anzeige gebracht. Aufgrund der Arbeiten der Bergsicherung sind derzeit im umzäunten Bereich nur Behelfsparkplätze vorhanden. Bitte folgen Sie den Anweisungen. Wir empfehlen, das Auto außerhalb abzustellen und den Weg zu Fuß zu nutzen (ca. 800 m).
Interessierte Wanderer können, von der Sommerrodelbahn kommend, über den ausgeschilderten Rundweg das Außenareal erkunden. Bitte verlassen Sie die befestigten Wege nicht. Außerhalb der Wege befinden sich zahlreiche Gefahrenstellen. Das Betreten bzw. Besteigen der Gebäude ist verboten. Bitte berühren Sie keine Leitungen und betreten keine Schächte.
Der gesamte Bereich der Rauener Berge, so auch das Bunkerareal gehören zu einem Altbergbaugebiet. Hier wurde im 19. und 20. Jahrhundert Kohle untertage und teilweise im Tagebau gefördert. Es besteht die Gefahr von Erdeinbrüchen! Bitte bleiben Sie auf den Wegen!